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Anwendungsfall: Ärger mit dem Vermieter wegen Haustierhaltung
Lisa, 34, lebt in einer Mietwohnung mit ihrer Hündin Luna.
Als sie vor zwei Jahren eingezogen ist, hat sie ihren Vermieter über Luna informiert – es gab damals keine Einwände. Jetzt, nach einem Mieterwechsel im Haus, beschwert sich der neue Nachbar über Hundegebell und der Vermieter verlangt plötzlich, dass Lisa den Hund abschafft oder auszieht.
Lisa ist verzweifelt. Sie liebt Luna, die ihr nach einem Burnout emotional sehr geholfen hat.
Doch sie weiß nicht: Darf der Vermieter das überhaupt? Muss sie Luna wirklich abgeben?
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Was macht Lisa?
Sie geht auf www.ai-anwalt.ai und stellt ihre Frage:
„Darf mein Vermieter mir nachträglich verbieten, meinen Hund zu halten?“
Innerhalb von Sekunden erhält sie von AI Anwalt:
✅ Eine Ersteinschätzung, dass eine nachträgliche Untersagung in vielen Fällen unwirksam ist
✅ Vergleichsurteile, z. B. vom BGH, die ihre Situation stützen
✅ Einen fertigen Schriftsatz, mit dem sie dem Vermieter sachlich widersprechen kann – rechtssicher und klar
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Das Ergebnis:
Lisa bleibt mit Luna in ihrer Wohnung.
Der Vermieter zieht seine Forderung zurück – dank Wissen, Mut und der richtigen Formulierung.
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